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Der Buß- und Bettag ist nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag,
weil sich 1994 der damalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf für dessen Beibehaltung einsetzte.
Nach der Wiedervereinigung war der Buß- und Bettag ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag.
1995 sollte er in ganz Deutschland abgeschafft werden, um die Arbeitgeber für die neu eingeführten Beiträge zur Pflegeversicherung zu entlasten.
Obwohl sich mehrere Bundesländer gegen die Streichung aussprachen, setzte sich nur Sachsen durch.
Als Ausgleich für den beibehaltenen Feiertag müssen sächsische Arbeitnehmer allerdings 0,5 % ihres Bruttogehalts mehr in die Pflegeversicherung einzahlen.
Für mich ist der heutige Feiertag ein Tag voller Möglichkeiten!
Als Teilselbstständige nutze ich diesen freien Tag, um mich voll und ganz meinem nebenberuflichen Business zu widmen.
Es ist eine großartige Gelegenheit, mein Angebot weiterzuentwickeln, mich mit meinem Netzwerk auszutauschen und den nächsten Schritt für das Wachstum meines eigenen Business zu planen. Danke Kurt Biedenkopf!
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